
Larissa Wechsler
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Besteuerung der privaten Liegenschaft: welche Abzüge geltend gemacht werden können
Die Besteuerung von privaten Liegenschaften in der Schweiz kann komplex und vielschichtig sein. Viele Eigentümer sind sich oft nicht bewusst, welche Abzüge sie geltend machen können, um ihre Steuerlast effektiv zu reduzieren. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Abzüge erläutern, die bei der Besteuerung privater Liegenschaften in Anspruch genommen werden können.
Unterhalts- und Reparaturkosten
Ein wesentlicher Abzug sind die Kosten für Unterhalt und Reparatur der Liegenschaft. Dazu zählen alle Ausgaben, die notwendig sind, um die Immobilie in einem guten Zustand zu halten. Dies umfasst sowohl kleinere Reparaturen, wie das Beheben von Wasserlecks oder das Streichen von Wänden, als auch grössere Renovierungsarbeiten, solange sie nicht zu einer Wertsteigerung der Immobilie führen. Beispielsweise können auch Kosten für die Reinigung der Fassaden oder die Instandhaltung der Heizungsanlage abgezogen werden. Auch Serviceabonnements, Kaminfegerarbeiten und der Gartenunterhalt sind abziehbar. Es ist ratsam, alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, um diese Ausgaben nachweisen zu können.
Hypothekarzinsen
Ein weiterer bedeutender Abzug sind die Hypothekarzinsen. Wenn Sie eine Hypothek auf Ihre Liegenschaft aufgenommen haben, können die Zinsen, die Sie dafür zahlen, von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies kann eine erhebliche Entlastung für viele Immobilienbesitzer darstellen und hilft, die finanzielle Belastung zu verringern. Es ist wichtig, die Zins- und Saldobestätigungen der Banken bereit zu halten für die Steuererklärung.
Versicherungsprämien
Die Prämien für Gebäudeversicherungen können ebenfalls abgezogen werden. Dies umfasst sowohl die obligatorische Gebäudeversicherung als auch zusätzliche Versicherungen, die Sie möglicherweise abgeschlossen haben, um Ihre Immobilie abzusichern. Auch hier ist es wichtig, alle Policen und Zahlungsnachweise zu sammeln, um die Abzüge korrekt geltend machen zu können.
Investitionen in Energieeffizienz und Umweltschutz
Investitionen in energiesparende Massnahmen und den Umweltschutz können bei der direkten Bundessteuer vollständig in Abzug gebracht werden und in den meisten Kantonen ebenfalls. Dies sind beispielsweise Investitionen in Solaranlagen, Wärmedämmung und Wärmepumpen.
Nicht vollständig abziehbare Kosten (wenn der Abzug höher ist als das Einkommen) können über bis zu zwei weitere Steuerperioden verteilt werden. Dies gilt sowohl für Investitionen in Energieeffizienz und Umweltschutz als auch für Rückbaukosten im Zusammenhang mit einem geplanten Ersatzneubau.
Fazit
Die Besteuerung privater Liegenschaften bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich über die verschiedenen Abzüge zu informieren und diese in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine Fachperson zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Abzüge nutzen und keine finanziellen Vorteile verschenken. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu analysieren und massgeschneiderte Lösungen zu finden.
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